Bei Aktien gibt es verschiedene Unterscheidungskriterien. Wesentliches Ausgestaltungsmerkmal sind die Rechte und Pflichten einer Aktie.

Unterscheidung Stammaktie oder Vorzugsaktie

Hier steht das Stimmrecht einer Aktie im Fokus. Stammaktien (oder Stämme) sind die häufigste Aktienform in Deutschland. Der Inhaber einer Stammaktie hat das Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung und den dort angesetzten Abstimmungen und einen Anspruch auf einen Gewinnanteil.

Hat eine Aktiengesellschaft neben den stimmberechtigten Stammaktien auch sogenannte Vorzugsaktien (oder Vorzüge) ausgegeben, so wird das fehlende Stimmrecht dieser Aktiengattung meist durch eine etwas höhere Dividende oder (seltener) andere „Vorzüge“ ausgeglichen. Andere Vorzüge können beispielsweise eine Bevorzugung bei der Verteilung des Liquidationsvermögens im Falle einer Insolvenz sein. Üblich ist jedoch die Vorzugsdividende, die beispielsweise einen vorab definierten Dividendenaufschlag oder eine Garantiedividende auch in Verlustjahren bedeuten kann. Nach § 139 Abs. 2 AktG darf maximal die Hälfte des Grundkapitals als Vorzugsaktien ohne Stimmrecht ausgegeben werden. Demnach muss stets mindestens die Hälfte der ausgegebenen Aktien aus stimmberechtigten Stammaktien bestehen.

Unterscheidung Inhaberaktie oder Namensaktie

Bei dieser Art der Unterscheidung geht es um die Übertragbarkeit von Aktien und die Erfassung von Aktionärsdaten.

Nach diesen Gesichtspunkten sind Inhaberaktien die in Deutschland übliche Aktienform. Egal wer gerade der Eigentümer (Inhaber) der Aktie ist, kann als Aktionär die damit verbundenen Rechte wie das Stimmrecht auf der Hauptversammlung oder den Dividendenanspruch wahrnehmen. Die Übertragung erfolgt in einfacher Weise durch eine Übergabe z.B. durch Verkauf, Verschenken oder Vererben. Sowohl Stammaktien als auch Vorzugsaktien können Inhaberpapiere sein.

Namensaktien hingegen sind auf den Namen des Besitzers ausgestellte Aktien. Diese sind heutzutage im Vergleich zu Inhaberaktien eher selten und in Deutschland hauptsächlich bei Versicherungsunternehmen zu finden. Die ausgebende Aktiengesellschaft führt ein Register mit sämtlichen Aktionärsnamen. Wenn ein Aktienbesitzer seine Anteile verkauft oder überträgt, so wird dies – mittlerweile auf elektronischem Wege – im Aktionärsregister vermerkt. In das Aktienregister werden sowohl Name, Adresse, Geburtstag und die Anzahl der Aktien vermerkt (§ 67 Abs. 1 AktG).  Erst nach Eintragung im Aktienbuch können Ansprüche wie Dividendenzahlungs- oder Stimmrechtsanspruch gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. Die Aktiengesellschaft hat bei Namensaktien stets einen Überblick über die aktuelle Aktionärsstruktur.

Seltene Sonderform: Vinkulierte Namensaktie

Eine noch seltenere Sonderform der Namensaktie ist die Vinkulierte Namensaktie. Hierbei ist für eine Übertragung die Zustimmung der Gesellschaft notwendig. Mit vinkulierten Namensaktien kann eine Aktiengesellschaft neben dem Überblick auch die vollständige über den Aktionärskreis behalten. Unerwünschte Beteiligungen von Konkurrenten oder Übernahmeversuche können so im Keim verhindert werden. Der Handel von vinkulierten Namensaktien ist durch das notwendige Prozedere bei der Übertragung jedoch sehr kompliziert und stark eingeschränkt. Bei der Erteilung einer sogenannten Globalzustimmung muss das Unternehmen nicht jedem einzelnen Aktienerwerb zustimmen. Vinkulierte Namensaktien sind daher sehr selten und liegen in Deutschland vor allem bei Versicherungs- und Rüstungsunternehmen vor.

Beispiel Lufthansa: Vinkulierung aufgrund luftverkehrsrechtlicher Vorschriften

Beispielsweise handelt es sich bei den im DAX gelisteten Aktien der Lufthansa um vinkulierte Namensaktien. Dadurch ist stets der in Luftverkehrsabkommen und in EU-Richtlinien geforderte Nachweis möglich, dass Lufthansa Aktien mehrheitlich in deutschen Händen liegen. So lange der Anteil ausländischer Aktionäre ausreichend weit von der 50 % Marke entfernt ist, greift die Lufthansa AG nicht in den Handel ein.

Unterscheidung junge Aktien oder alte Aktien

Hierbei geht es um Aktien vor und nach einer Kapitalmassnahme.

Unter alten Aktien versteht man die bisher ausstehenden Anteile eines Unternehmens vor einer Kapitalmassnahme (z.B. Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Neuemission), die von den sogenannten Altaktionären gehalten werden. Werden neue Aktien ausgegeben, so werden diese im Gegensatz dazu als junge oder neue Aktien bezeichnet. Diese werden zunächst den Altaktionären angeboten, da diese ein Vorkaufsrecht (=Bezugsrecht) haben. Verzichten die Altaktionäre auf die Ausübung ihrer Bezugsrechte oder verkaufen dies an der Börse, so werden die restlichen jungen Aktien an der Börse gehandelt. Da junge Aktien meist erst ab dem kommenden Geschäftsjahr Dividendenberechtigt sind, werden junge Aktien an der Börse zunächst gesondert mit eigener Wertpapierkennung und ISIN notiert. Sobald der Dividendennachteil wegfällt, erhalten die Aktien Status und Kennung vollwertiger Aktien und können fortan auch nicht mehr voneinander unterschieden werden.

Unterscheidung Stückaktien oder Nennwertaktien

Diese beiden Aktienarten regeln die Anteilsform am Grundkapital einer Aktiengesellschaft.

Bei Nennwertaktien lautet der Anteil am Grundkapital auf einen bestimmten Nennwert, der mindestens 1 Euro betragen muss. Dies ermöglicht es der Gesellschaft Aktien mit unterschiedlich hohem Nennwert zu emittieren, was in früheren Zeiten relevant war. Bei den heute vorherrschenden Stückaktien hingegen gibt es keinen festen Nennbetrag. Der Anteil am Grundkapital ist für alle Aktien prozentual stets gleich. Seit Einführung des Euros wurden fast alle Aktien auf Stückaktien umgestellt und es gibt kaum noch Nennwertaktien.

Unterscheidung nach Grösse: Blue Chips, Mid-, Small- und Micro-Caps

Blue Chips

Blue Chips oder Standardwerte sind Aktiengesellschaften mit sehr hohem Börsenwert und sehr hohem Handelsvolumina an der Börse. Aktienindizes mit Standardwerten sind beispielsweise der amerikanische Dow Jones und der Deutsche DAX. Die Kursschwankungen sind bei den Blue Chips in der Regel deutlich geringer als bei kleineren börsennotierten Unternehmen. Die Bezeichnung Blue Chips stammt aus Spielbanken, denn dort haben die blauen Jetons meist den höchsten Gegenwert. Beispiele für deutsche Blue Chips sind Deutsche Telekom, Daimler, Allianz oder Siemens.

Mid Caps

Mid Caps sind Aktiengesellschaften mit einer mittelgrossen Marktkapitalisierung. Werte, die sich in der zweiten Reihe wiederfinden sind in Deutschland beispielsweise im MDAX notiert. Der Börsenwert der MDAX-Unternehmen liegt in der Regel zwischen 1 Mrd. Euro und 10 Mrd. Euro.

Small Cap

Unter Small Caps versteht man Aktiengesellschaften mit einem relativ geringen Börsenwert und niedrigen Handelsumsätzen an der Börse. Der Begriff Small Cap wird in Deutschland vor allem für SDAX-Unternehmen verwendet, die in der Regel eine Marktkapitalisierung von ca. 100 Mio. Euro bis ca. 1 Mrd. Euro aufweisen.

Micro Caps

Der Begriff Micro Caps bezeichnet besonders kleine Aktiengesellschaften, deren Börsenwert noch unter dem von Small Caps liegt. Die Definition variiert von Land zu Land. In Deutschland enthält der SDAX als Small Cap Index Werte ab einer Marktkapitalisierung von ca. 100 Mio. Euro. Werte bei denen der Gesamtwert aller Aktien deutlich darunter liegt, können folglich als Micro Caps bezeichnet werden.

Wie hilfreich fanden Sie den Artikel?
Wenig hilfreichSehr hilfreich

--- ---

--- (---%)
Mkt Cap
Vol
T-Hoch
T-Tief
---
---
---
---

Displaying the --- chart

Heutigen Chart anzeigen