Börsenlexikon

Delisting

Delisting Definition

Unter dem Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft versteht man den dauerhaften Ausschluss des betreffenden Werts vom Börsenhandel. Der Widerruf der Börsenzulassung erfolgt durch die zuständige Zulassungsstelle. Gründe können die Verletzung von Emittentenpflichten sein oder die fehlende Gewährleistung eines ordnungsgemässen Börsenhandels. Wird das Delisting von der Aktiengesellschaft selbst angestrengt, so ist dafür die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich, wobei den Aktionären ein Kaufangebot für ihre Wertpapiere unterbreitet werden muss. Ein geplantes Delisting wird in einem Börsenpflichtblatt publiziert, um den Aktionären genügend Zeit zum Verkauf an der Börse einzuräumen. An der US-Wachstums- und Technologiebörse Nasdaq droht bereits ein Delisting, sobald der Aktienkurs eines Unternehmens 30 Tage ununterbrochen unter dem Wert von 1 USD notiert.

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