Börsenlexikon

Stimmrecht

Stimmrecht Definition

Jeder Aktionär hat das Recht, auf der Hauptversammlung über die gefassten Beschlüsse einer AG abzustimmen. Die Anzahl der Stimmen richtet sich nach der Anzahl seiner Anteile. Der Aktionär kann sein Stimmrecht auch seine Depotbank oder an Dritte abgeben und sich so vertreten lassen. Der Inhaber von Vorzugsaktien oder Vorzügen verzichtet für eine etwas höhere Dividende auf seine Stimmrechte.

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