Börsenlexikon

Privatplatzierung

Synonym Privatplatzierung: Private Placement

Privatplatzierung Definition

Bereits vor einem Börsengang, kann ein Unternehmen eine Privatplatzierung (Englisch: Private Placement) durchführen. Dabei werden Aktien meist im Rahmen einer Selbstemission oder über eine Fremdemission mit Hilfe einer Bank einem ausgewählten Kreis von institutionellen und/oder Privatanlegern zur Zeichnung angeboten. In einigen Ländern können über Privatplatzierungen auch Kapitalerhöhungen unter Ausschluss des Bezugsrechts an einen eingeschränkten Investorenkreis durchgeführt werden. In Deutschland jedoch ist ein Bezugsrechtsausschluss nur in Ausnahmefällen und bei Zustimmung von mindestens 75 % des auf der Hauptversammlung vertretenen Kapitals möglich. Ein Ausschluss vom Bezugsrecht ist insbesondere dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zehn von Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich (ca. 3 – 5 %) unterschreitet.

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