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Hauptversammlung

Synonym Hauptversammlung: HV

Hauptversammlung Definition

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft muss einmal im Jahr eine ordentliche Hauptversammlung (HV) einberufen, an der alle Aktionäre, sowie üblicherweise alle Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats teilnehmen. Die Aktionäre werden mit einer Frist von mindestens 1 Monat eingeladen. Auf der Hauptversammlung wird über die Geschäftsentwicklung des Unternehmens berichtet und Aufsichtsrat sowie Abschlussprüfer gewählt. Ausserdem wird über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Höhe der ggf. zu zahlenden Dividende, Kapitalerhöhungen, vorgeschlagene Satzungsänderungen und andere wichtige Themen entschieden. Anwesende Aktionäre können mit den Stimmrechten ihrer Aktien abstimmen oder sich diesbezüglich von der Depotbank vertreten lassen. In dringenden Fällen z.B. bei geplanten grösseren Übernahmen oder bei Finanzengpässen kann der Vorstand auch eine ausserordentliche Hauptversammlung einberufen, um wichtige Abstimmungen durchführen zu können.

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