Börsenlexikon

Einlagensicherungsfonds

Einlagensicherungsfonds Definition

Einlagensicherungsfonds sind Teil der gesetzlichen und freiwilligen Einlagensicherung von Kreditinstituten zum Schutz von Anlegerguthaben für den Fall einer Insolvenz des Bankhauses. Zur Sicherung von Kundengeldern und -vertrauen wurden in Deutschland sogenannte Einlagensicherungsfonds geschaffen, die rechtliche Grundlage dafür liefert das Einlagensicherungsgesetz und das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Die für den Fonds notwendigen Mittel werden durch jährliche Umlagen auf die beteiligten Banken generiert. Bei der drohenden Insolvenz einer Mitgliedsbank leistet der Fonds seit dem 01.01.2020 Zahlungen in Höhe von bis zu 15 % des haftenden Eigenkapitals der betreffenden Bank und sichert Einleger so indirekt ab. Zum 1. Januar 2025 wird die gesetzliche Sicherungsgrenze auf 8,75 % des haftenden Eigenkapitals reduziert. Die Sicherungsfonds der Sparkassen und Genossenschaftsbanken hingegen sichern die jeweiligen Institute, so dass bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen nicht nur die Einlagen, sondern auch Schuldverschreibungen und Zertifikate voll abgesichert sind.

Einlagensicherung Elektronischer Handel
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