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Aktienzusammenlegung

Aktienzusammenlegung Definition

Eine Aktienzusammenlegung, die von der Hauptversammlung beschlossen und abgesegnet werden muss, wird oft auch als Reverse Split bezeichnet. Bei dieser Massnahme wird die Anzahl der ausgegebenen Aktien durch die Zusammenlegung mehrerer Anteile zu einer Aktie verringert. Durch die Aktienzusammenlegung wird der Kurswert einer Aktie erhöht, ohne dass sich jedoch Stammkapital der Gesellschaft verändert. Oft findet eine Aktienzusammenlegung dann statt, wenn der Aktienkurs einer AG optisch sehr niedrig ist. Da der Mindestausgabepreis neuer Aktien in Deutschland 1,00 Euro beträgt, kann eine Kapitalerhöhung nur bei einem Aktienkurs erfolgen, der auf oder über dieser Schwelle liegt. Andernfalls würde kaum ein Anleger die neuen Aktien für mindestens 1,00 Euro beziehen wollen. Auch bei einer Vereinheitlichung verschiedener Aktienkategorien kann es eine Aktienzusammenlegung geben. Dabei werden die betroffenen Aktien eingezogen und durch neue ersetzt.

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