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Publicly Traded Partnerships

Verkaufserlöse aus Publicly Traded Partnerships (PTPs) können für Personen ohne US-Steuerpflicht einem US-Quellensteuerabzug von 10 % unterliegen. Dieser Abzug entfällt nur, wenn das Unternehmen eine sogenannte Qualified Notice veröffentlicht, die eine Ausnahme bestätigt.

Hintergrund ist eine Änderung der US-Steuergesetzgebung, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Die Quellensteuer wird von der U.S. Internal Revenue Service (IRS) einbehalten und betrifft bestimmte Verkäufe oder Rückgaben von PTP-Anteilen, die als in den USA gewerblich tätig gelten. Aufgrund der möglichen steuerlichen und administrativen Folgen ist der Zugang zu solchen Produkten über LYNX eingeschränkt, um Anleger vor unerwarteten Belastungen zu schützen.

Wir empfehlen nachdrücklich, unabhängigen steuerlichen Rat einzuholen, bevor Sie in PTPs investieren, da die individuelle steuerliche Behandlung variieren kann und potenziell erhebliche Kosten entstehen können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der US-Steuerbehörde:
Publicly Traded Partnerships | Internal Revenue Service

Definition

Ein Publicly Traded Partnership (PTP) ist eine besondere Form einer Kommanditgesellschaft, deren Anteile an einer Börse gehandelt werden oder anderweitig frei im Sekundärmarkt verfügbar sind. Dadurch bieten PTPs eine höhere Liquidität als klassische private Personengesellschaften. Ähnlich wie bei einer deutschen KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) wird das operative Geschäft von General Partners geführt, während Limited Partners Kapital bereitstellen und am finanziellen Ergebnis beteiligt sind, ohne aktiv in die Unternehmensführung einzugreifen.

Nach den aktuellen Vorgaben der U.S. Internal Revenue Service (IRS), gültig seit dem 1. Januar 2023, können Nicht-US-Investoren beim Verkauf oder bei der Rückgabe von PTP-Anteilen einer US-Quellensteuer von 10 % auf den Brutto-Verkaufserlös unterliegen. Diese Steuer entfällt nur, wenn das PTP eine sogenannte Qualified Notice veröffentlicht hat. Eine Qualified Notice ist eine offizielle Mitteilung des Unternehmens, dass die PTP im relevanten Zeitraum nicht in den USA gewerblich tätig war. Sie wird vom PTP selbst herausgegeben, ist maximal 92 Tage gültig und befreit während dieses Zeitraums von der Pflicht zur Quellensteuer. Liegt keine gültige Qualified Notice vor, wird die 10%-Quellensteuer in voller Höhe einbehalten.

Da das Fehlen einer gültigen Ausnahmegenehmigung zu erheblichen steuerlichen Belastungen führen kann und auch administrativ komplex ist, schränken einige Finanzinstitute, darunter LYNX, den Zugang zu PTPs ein, um Anleger vor unerwarteten steuerlichen Auswirkungen zu schützen.

Disclaimer
Es handelt sich hierbei ausschliesslich um Informationen und nicht um rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung. Anleger sollten sich an eine qualifizierte Steuerberatung wenden, um die möglichen Auswirkungen der US-Quellensteuer auf ihre persönliche Situation zu klären.

US-Quellensteuer für betroffene PTP

Alle Anleger, die als Nicht-US-Steuerpflichtige gelten und kein W-9-Formular bei der IRS eingereicht haben (d. h. nicht der regulären US-Steuerpflicht unterliegen), können beim Verkauf oder bei Ausschüttungen von Publicly Traded Partnerships (PTPs) einer Quellensteuer von 10 % auf den Bruttoerlös unterliegen, es sei denn, das jeweilige Wertpapier ist durch eine gültige Qualified Notice von dieser Steuer befreit.

Diese Quellensteuer wird auf das gesamte Transaktionsvolumen angewandt, nicht auf den realisierten Gewinn oder Verlust. Das bedeutet, dass 10% des vollständigen Verkaufserlöses einbehalten werden, unabhängig davon, ob die Position im Plus oder im Minus geschlossen wird.

Beispielrechnung:

  • Kauf von 200 PTP-Einheiten zu 50,00 USD
    → Transaktionsvolumen: 10.000,00 USD
  • Verkauf von 200 PTP-Einheiten zu 51,00 USD
    → Transaktionsvolumen: 10.200,00 USD
  • Realisierter Gewinn: 200,00 USD
  • Quellensteuer (10 % von 10.200,00 USD): 1.020,00 USD

Ohne Anrechnung oder Rückerstattung führt dies zu einem tatsächlichen Verlust von 820,00 USD, obwohl der Handel vor Steuern profitabel erschien.

Die Einbehaltung erfolgt automatisch durch das depotführende Institut gemäss den gesetzlichen Vorgaben der IRS.

Für Optionen oder andere Derivate, deren Basiswert ein PTP ist, fällt keine Quellensteuer an – solange sie nicht physisch geliefert werden.
Kommt es jedoch zu einer Ausübung oder Zuteilung, durch die der Anleger die entsprechenden PTP-Anteile erhält, unterliegt der anschliessende Verkauf dieser Anteile wiederum der 10%-Quellensteuer.

Die steuerliche Behandlung kann abhängig vom Wohnsitz und gegebenenfalls anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen variieren. Anleger müssen sich dieser Risiken bewusst sein, da die einbehaltene Steuer beträchtlich sein kann und den Anlageerfolg erheblich beeinflusst.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der US-Steuerbehörde:
Partnership Withholding | Internal Revenue Service

Handel mit PTPs beantragen

Login

Im Menü in der oberen rechten Ecke klicken Sie auf Willkommen und dann auf Einstellungen.

PTP Trading Opt In-Out

Um die Berechtigung für den Handel mit Publicly Traded Partnership (PTP)-Wertpapieren zu beantragen, öffnen Sie im Client Portal die Kontoeinstellungen und wählen dort die (De-)Aktivierung PTP-Handel. Es öffnet sich das Fenster Berechtigungsantrag für den Handel mit PTP-Wertpapieren, in dem Sie angeben können, ob Sie für den PTP-Handel freigeschaltet werden möchten.

Zur Bestätigung Ihrer Auswahl müssen Sie Ihren vollständigen Namen genau so eingeben, wie er neben dem Unterschriftsfeld angezeigt wird. Anschliessend klicken Sie auf Weiter, um den Antrag abzusenden. Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihre Anfrage erfolgreich eingereicht wurde.

Liste der PTPs mit Ausnahmeregelung

Eine Übersicht der PTPs mit Ausnahmegenehmigung können Sie unter folgendem Link einsehen:
PTP Securities with known Qualified Notice

Liste der PTPs ohne Ausnahmeregelung

Eine Übersicht der PTPs ohne Ausnahmegenehmigung können Sie unter folgendem Link einsehen:
PTP Securities without Qualified Notices

Häufig gestellte Fragen

Wann wird meine Anfrage zur Freischaltung des Handels mit PTPs bearbeitet?

Anfragen zur Freischaltung des Handels mit PTP-Wertpapieren werden in der Regel noch am selben Geschäftstag bearbeitet, sofern sie vor der jeweils geltenden Frist eingereicht wurden. Die Bearbeitungszeit kann je nach operativen oder regulatorischen Faktoren variieren.

Welche Risiken entstehen beim Handel mit PTPs?

Der Handel mit Publicly Traded Partnerships (PTPs) ist mit spezifischen Risiken verbunden. Dazu zählen unter anderem hohe Marktvolatilität, Schwankungen der Rohstoffpreise, insbesondere bei PTPs aus dem Energiesektor, sowie Änderungen von Steuergesetzen oder regulatorischen Vorgaben, die sich auf die Einkünfte oder Ausschüttungen der Partnerschaft auswirken können. Je nach Struktur der Partnerschaft können zudem eingeschränkte Liquidität und zusätzliche steuerliche Meldepflichten bestehen.

Warum muss ich den Handel mit PTPs beantragen?

Da der Verkauf von Publicly Traded Partnerships (PTPs) durch die US-Steuerbehörde (IRS) mit einer erheblichen Quellensteuer belegt wird und komplexe steuerliche sowie rechtliche Aspekte zu beachten sind, ist der Zugang zu diesen Produkten über LYNX eingeschränkt und nur auf Antrag möglich. So wird sichergestellt, dass Anleger die damit verbundenen Risiken verstehen.

Warum wurde mein Depot erneut für den PTP-Handel eingeschränkt?

Der Handel mit PTPs wird alle drei Monate automatisch eingeschränkt. Um den Handel erneut zu aktivieren, befolgen Sie bitte die unter PTP-Freigabe beantragen beschriebenen Schritte und bestätigen Sie Ihre Einwilligung erneut.

Was passiert beim Handel mit Optionen im Rahmen von PTP?

Wie zuvor erwähnt, unterliegen Transaktionen mit PTP-Wertpapieren einer Quellensteuer von 10 %. Diese Steuer fällt nur an, wenn Optionen auf PTPs ausgeübt werden oder zu einer Zuteilung von PTP-Einheiten führen. Anleger, die Optionen auf PTPs handeln, sollten diese steuerlichen Auswirkungen bei der Planung ihrer Handelsstrategie berücksichtigen, da sie die Nettorendite der Investition beeinflussen können.

Disclaimer
LYNX bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung an. Die Informationen auf dieser Seite wurden ausschliesslich zu Informationszwecken erstellt, sind nicht als Steuer- oder Rechtsberatung gedacht und sollten nicht als verbindliche Grundlage dienen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, zu beurteilen, ob die Informationen auf dieser Seite für Sie zutreffend und korrekt sind. Obwohl LYNX bei der Erstellung und Pflege dieser Seite die erforderliche Sorgfalt walten lässt und auf als zuverlässig geltende Quellen zurückgreift, kann LYNX keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. LYNX verweist daher auf die von zuständigen Behörden veröffentlichten Anweisungen und empfiehlt, vor Abschluss einer Transaktion einen Steuer- oder Rechtsberater zu konsultieren. Aus den auf dieser Seite beschriebenen Informationen können keine Rechte abgeleitet werden. 

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Anleger müssen sich insbesondere vergewissern, ob eine Anlage im Hinblick auf ihre finanzielle und steuerliche Situation und Anlageziele geeignet ist. Der Handel mit Finanzinstrumenten birgt ein erhebliches Verlustrisiko und ist nicht für jeden Anleger geeignet. Sie sollten sich nur dann am Handel mit diesen Finanzinstrumenten beteiligen, wenn Sie die Art der Geschäfte, die Sie eingehen, und das Ausmass Ihres Verlustrisikos vollständig verstehen. Die bereitgestellten Informationen sind ohne Transaktionskosten. Historische Betrachtungen und Vorhersagen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen. Die in Bezug auf die Produktinformationen dargestellten Fakten dienen lediglich der Veranschaulichung und lassen keine Aussagen über zukünftige Gewinne oder Verluste zu.

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Anlegen ist riskant. Kurse von Finanzinstrumenten schwanken. Ihr Verlust kann Ihre Einlage übersteigen.

Bitte beachten Sie, dass:

  • die Daten in dieser Information sich auf die Vergangenheit beziehen und die Wertentwicklung der Vergangenheit kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse ist;
  • die Rendite aufgrund von Währungsschwankungen steigen oder sinken kann, wenn die Angaben auf Zahlen beruhen, die auf eine andere Währung als die des Mitgliedstaats lauten, in dem der Anleger oder potenzielle Anleger ansässig ist;
  • sofern die Angabe auf der Bruttoperformance beruht, Provisionen, Gebühren oder andere Kosten anwendbar sind, die auf der folgenden Webseite zu finden sind: LYNX Preis- und Leistungsverzeichnis PDF (Link)
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