Basisinformationsblatt (BIB)
Seit dem 1. Januar 2023 wurde das bisher für UCITS-Fonds und bestimmte Investmentgesellschaften verwendete Key Investor Information Document (KIID) durch das Basisinformationsblatt (BIB) ersetzt. Das BIB enthält klar strukturierte, standardisierte Informationen zu einem Finanzprodukt, einschliesslich dessen Risiken, erwarteter Renditen, Kosten sowie weiterer zentraler Produkteigenschaften.
Das Basisinformationsblatt verbessert die Transparenz und erleichtert es Anlegern, unterschiedliche Finanzinstrumente einfacher und nachvollziehbar miteinander zu vergleichen.
Was beinhaltet das Basisinformationsblatt (BIB)?
Das Basisinformationsblatt (BIB) ist ein verpflichtendes Informationsdokument nach europäischem Recht, das Privatanlegern vor dem Handel mit verpackten Anlageprodukten bereitgestellt werden muss.
Es gilt unter anderem für:
- Fonds
- Strukturierte Produkte
- Derivate
- Versicherungsbasierte Anlageprodukte
Das BIB verfolgt folgende Ziele:
- Verbesserung des Anlegerschutzes
- Bereitstellung klarer und vergleichbarer Produktinformationen
- Transparente Darstellung von Kosten, Risiken, Performance-Szenarien und Beschreibung der Anlageziele
Die Bereitstellungspflicht gilt bereits seit dem 1. Januar 2018 für die meisten Produkte wie ETFs, strukturierte Anleihen und Derivate.
Seit dem 1. Januar 2023 wurde diese Pflicht zusätzlich auf UCITS-Fonds ausgeweitet.
Was ist die PRIIPs-Verordnung?
Die PRIIPs-Verordnung (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products – Verordnung (EU) 1286/2014) schafft einen europaweit einheitlichen Rahmen für die Bereitstellung standardisierter und verständlicher Informationen für Kleinanleger.
Unter die Verordnung fallen unter anderem:
- Strukturierte Finanzinstrumente (z. B. Zertifikate, Optionsscheine)
- Investmentfonds (offene und geschlossene Fonds)
- Derivative Finanzinstrumente (Optionen, Futures, CFDs)
- Versicherungsbasierte Anlageprodukte (z. B. fondsgebundene Lebensversicherungen)
- Produkte von Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles – SPVs)
Das Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass nicht professionelle Anleger vor ihrer Investitionsentscheidung klare und vergleichbare Informationen erhalten.
Obwohl sich die PRIIPs-Verordnung nicht ausschliesslich auf ETFs bezieht, fallen viele ETFs dennoch unter ihren Anwendungsbereich.
Warum wurde diese Verordnung eingeführt?
Die PRIIPs-Verordnung wurde eingeführt, um:
- die Transparenz an den Finanzmärkten zu verbessern,
- den Anlegerschutz zu stärken, und
- das Vertrauen von Privatanlegern wiederherzustellen.
Ein zentrales Merkmal der PRIIPs-Verordnung ist das standardisierte Format sowie die einheitliche Methodik zur Berechnung und Offenlegung von:
- Risiko- und Renditeszenarien
- Gesamtkostenindikatoren
- Zusammenfassenden Risikoindikatoren (engl. Summary risk indicators, SRI)
Diese Standardisierung erleichtert es Anlegern, Anlageprodukte verschiedener Anbieter und Länder zu verstehen und miteinander zu vergleichen.
Die Verordnung ist am 31. Dezember 2016 in Kraft getreten; die Pflicht zur Bereitstellung eines Basisinformationsblatts gilt seit dem 1. Januar 2018.
Wer muss die Verordnung einhalten?
Alle Produktanbieter oder Vertriebspartner, die PRIIPs an Privatkunden in der EU anbieten, müssen:
- ein Basisinformationsblatt erstellen und veröffentlichen
- sicherstellen, dass das Basisinformationsblatt vor der Ausführung der Order zur Verfügung steht
- das Basisinformationsblatt in der Amtssprache des Landes bereitstellen, in dem der Anleger ansässig ist.
Das bedeutet:
- Europäische Produktanbieter müssen für den Vertrieb an Privatkunden ein BIB bereitstellen.
- Nicht-europäische Anbieter entscheiden sich häufig bewusst dagegen, als Produkthersteller im Sinne des EU-Rechts zu gelten, da dies umfangreiche rechtliche Pflichten mit sich bringen würde.
Infolgedessen stehen viele Nicht-EU-ETFs, insbesondere aus den USA, Kanada, Hongkong, Mexiko und Australien, mangels eines konformen BIB für den Vertrieb an Privatanleger in der EU nicht zur Verfügung.
Praktische Auswirkungen
Als Privatkunde dürfen Sie keine ETFs oder anderen Finanzinstrumente handeln, für die kein gültiges Basisinformationsblatt gemäss der PRIIPs-Verordnung vorliegt.
Davon betroffen sind insbesondere ETFs mit Domizil in:
- den Vereinigten Staaten,
- Kanada,
- Mexiko,
- Hongkong,
- Australien.
Diese Produkte können ausschliesslich von professionellen Kunden im Sinne von MiFID II gehandelt werden.
Auch wenn Sie ein Firmenkonto führen, gelten Sie in der Regel weiterhin als Privatkunde, sofern Sie die strengen Kriterien für den Status eines professionellen Kunden nicht erfüllen. Dazu gehören unter anderem:
- ausreichendes Handelsvolumen,
- ein Portfolio ab einer bestimmten Mindestgrösse,
- nachgewiesene Erfahrung an Finanzmärkten.
Häufig gestellte Fragen
Was soll ich als Privatanleger tun?
Für Sie als Anleger besteht kein zusätzlicher Handlungsbedarf.
LYNX stellt die erforderlichen Basisinformationsblätter direkt in den Handelsplattformen bereit, sodass Sie diese jederzeit einsehen können, bevor Sie eine Investitionsentscheidung treffen.
Wo finde ich das Basisinformationsblatt (BIB)?
- LYNX+
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in LYNX+ ein. Führen Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung durch. Wählen Sie das gewünschte Finanzprodukt und klicken auf der rechten Seite den Link zum Basisinformationsblatt an.
- TWS
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in die Trader Workstation ein. Führen Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung durch. Nach dem Login klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Produkt in der Watchlist und gehen danach auf Finanzinstrument-Info > Details.
- Client Portal
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in das Client Portal ein. Führen Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung durch. Nach dem Login klicken Sie oben rechts auf Hilfe und dann auf Support-Center. Wählen Sie im Support-Center die Rubrik PRIIPS Kid.
Kann ich US-ETFs über LYNX handeln?
Nein, es sei denn, Sie sind als professioneller Kunde eingestuft.
Privatkunden dürfen keine ETFs handeln, deren Emittent kein Basisinformationsblatt gemäss der PRIIPs-Verordnung zur Verfügung stellt. Dies betrifft unter anderem:
- US-ETFs
- Kanadische ETFs
- Hongkong-ETFs
- Mexikanische ETFs
- Australische ETFs
Bestehende Positionen dürfen von Privatkunden weiterhin gehalten oder verkauft, jedoch nicht neu gekauft werden.
Wie kann ich prüfen, welche Produkte von der Verordnung betroffen sind?
- LYNX+
Loggen Sie sich ein und wählen Sie ein Produkt aus. Nachdem Sie auf Übermitteln klicken, informiert Sie die Plattform vor der Orderaufgabe, falls das Produkt eingeschränkt ist.
- Trader Workstation
Bei eingeschränkten Produkten erscheint das Symbol NT (Not Tradable).
Fahren Sie mit der Maus über den Produktnamen, um eine entsprechende Hinweisnachricht einzusehen.
- LYNX Trading App
Bei eingeschränkten Produkten wird am unteren Bildschirmrand ein Handelshinweis angezeigt.
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