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Börsenlexikon

Aufsichtsrat

Aufsichtsrat Definition

Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Kontrollorgan einer Aktiengesellschaft (AG). Dieser berät, kontrolliert und überwacht die von ihm eingesetzte Geschäftsführung bzw. den Vorstand. Der Aufsichtsrat, der von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft gewählt wird, kommt mindestens einmal im Jahr zu einer Aufsichtsratssitzung zusammen. Bildung und Aufgaben des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft sind in Deutschland in den §§ 95–116 AktG geregelt. Prinzipiell muss der Aufsichtsrat mindestens aus 3 Mitgliedern bestehen. Auch eine höhere Zahl kann jedoch in der Satzung festgelegt werden.

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