Brexit

LYNX nutzt die Infrastruktur seines Kooperationspartners Interactive Brokers (U.K.) Limited (IBUK), einer Tochtergesellschaft der Interactive Brokers Group (IBKR), aus Grossbritannien, um Aufträge auszuführen und Anlagekonten für Kunden zu führen. Hinsichtlich eines (harten) Brexits werden zum Ende der aktuellen Brexit-Übergangsfrist (31. Dezember 2020), eine Reihe von Änderungen seitens IBUK erwartet, die Auswirkungen auf die Struktur unserer Dienstleistungen für europäische Kunden haben werden.

LYNX konzentriert sich derzeit auf die zu erwartenden Konsequenzen des Brexits und befindet sich in regelmässigem Austausch mit IBKR und den zuständigen Behörden, um sich auf entsprechende Veränderungen vorzubereiten und somit wesentliche Auswirkungen für seine Kunden zu verhindern.

Im Folgenden erhalten Sie zusätzliche Informationen, die Ihnen direkt von IBKR zur Verfügung gestellt werden:

Informationen zum Brexit | LYNX

Brexit-Planung – Überblick zur Übertragung von LYNX- (IBKR)-Depots

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

die Interactive Brokers Group („IBKR“) und ihre britische Tochtergesellschaft Interactive Brokers (UK) Limited („IBUK“), als depotführende Stelle Ihres LYNX-Depots, befinden sich in der Planung für das Ende der Brexit-Übergangsfrist (31. Dezember 2020) und haben alternative Regelungen für europäische Kunden vorbereitet. Die höchste Priorität legen wir auf einen nahtlosen Übergang und der Fortsetzung unserer Dienstleistungen mit minimalen Veränderungen für unsere Kunden.

Bisherige Vorbereitungen

2018 hat IBKR die in Luxemburg ansässige Niederlassung Interactive Brokers Luxembourg SARL („IBLUX“) gegründet, die im November 2019 von den zuständigen Aufsichtsbehörden ihre Zulassung erhielt. Der Umfang und die Befugnisse der luxemburgischen Niederlassung wurden aus rechtlichen Gründen jedoch eingeschränkt.

Aufgrund des Wachstums auf dem europäischen Markt hat sich Interactive Brokers entschieden seine europäische Präsenz auszubauen und zwei weitere Niederlassungen in der EU zu gründen: Interactive Brokers Ireland Limited („IBIE“) und Interactive Brokers Central Europe Befektetési ZRt („IBCE“). Die Zulassung der irischen Niederlassung wurde bereits 2019 bei der irischen Nationalbank (Central Bank of Ireland) beantragt und sollte zeitnah vorliegen. Die Zulassung für den Sitz in Ungarn wurde kürzlich beantragt.

Was verändert sich?

Innerhalb der kommenden Wochen wird IBKR um Ihr Einverständnis zum Übertrag Ihres Depots von IBUK an eine der neugegründeten Niederlassungen mit Sitz in der Europäischen Union (EU) bitten. Wir werden Sie in Kürze darüber informieren, auf welche Niederlassung (IBIE, IBLUX, IBCE) Ihr Depot übertragen werden kann. Die Übertragungen an IBIE und IBCE hängen von der rechtzeitigen Lizenzausstellung der zuständigen Behörden ab.

Was bedeutet das für Sie?

Sie erhalten folgende Auswahlmöglichkeiten:

  1. Übertrag aller IBUK-Depots und der entsprechenden Kundenvereinbarung zu IBLUX, IBIE oder IBCE, wie von IBKR festgelegt; oder
  2. Sie lehnen den Übertrag ab.

Es werden wichtige regulatorische Änderungen vorgenommen, die Ihnen unter „Häufig gestellte Fragen“ („FAQ“) ausführlich vorgestellt werden. Eine endgültige Version, die einen klaren Überblick über die Unterschiede zwischen der Depotführung Ihres alten Depots und des neuen Depots bietet, wird Ihnen mit dem Erhalt der aktualisierten Kundenvereinbarung zur Verfügung gestellt. Des Weiteren erhalten Sie eine Übersicht etwaiger Veränderungen bezüglich des Umfangs der angebotenen Dienstleistungen und der Einlagensicherung.

Wenn Sie einem Übertrag Ihres Depots zu einer der vorgestellten EU-Niederlassungen nicht zustimmen bzw. keine Handlung vornehmen, werden Sie zum Ende der Brexit-Übergangsfrist keine Positionen mehr eröffnen oder Wertpapiere zu uns übertragen können. Ein Wertpapierübertrag zu einem Anbieter ausserhalb der IBKR Group ist jederzeit möglich.

Unser Ziel ist ein reibungsloser Übergang sowie möglichst geringe Änderungen an Ihrem bisherigen Nutzererlebnis.

Benachrichtigung vor dem Übertrag

Rechtzeitig vor dem Übertrag werden wir Sie über Änderungen, die sich in der Zwischenzeit ergeben könnten, informieren.

Hinweis: Die englische Fassung ist rechtsverbindlich.

Brexit Planning – Overview of IBKR Account Migration

Dear Client,

Interactive Brokers Group (“IBKR”) and its UK affiliate Interactive Brokers (U.K.) Limited (“IBUK”) have been planning for the end of the Brexit transition period, currently scheduled for 31st December 2020, and have been preparing alternative arrangements for our European customers. Our priority is to ensure a seamless transition and continuation in the provision of brokerage services to our customers with minimal disruption and minimal changes.

What has happened so far
In 2018 IBKR established Interactive Brokers Luxembourg SARL (“IBLUX”) and undertook an authorisation process in Luxembourg. IBLUX was approved in November 2019, albeit with some important constraints on the permitted scale of the business.

In consideration of our fast-growing brokerage business, we expanded our European footprint and are in the process of creating two additional brokers based in the European Union: Interactive Brokers Ireland Limited (“IBIE”) and Interactive Brokers Central Europe Befektetési ZRt (“IBCE”). This licensing process for IBIE with the Central Bank of Ireland is well underway and we expect to enter its final stages shortly. More recently, we commenced a licensing project in Hungary for IBCE.

What is changing
Over the next few weeks, IBKR will be seeking your permission to transfer your account from IBUK to one of the IBKR brokers based in the European Union. We will specify, in our next communication, whether your account is eligible for transfer to IBIE, IBLUX or IBCE (“EU Brokers”). Transfer to IBIE and IBCE is subject to a license being obtained from the relevant National Competent Authority.

What this means for you
You will be provided with the following options:

  1. Migration of all of your IBUK accounts and the applicable Customer Agreements to either IBLUX, IBIE or IBCE, as determined by IBKR; or
  2. Opportunity to decline the transfer.

There will be some important regulatory changes, which will be detailed in a Frequently Asked Questions (“FAQ”) document. A preliminary version of this document is available on our Knowledge Base. A final version, which will include a clear statement of the differences between your old account and new account capabilities, and a description of any services or protections that may be substantively different, will be provided when you receive your updated Customer Agreement.

If you do not consent to the transfer of your account to the indicated EU Broker or do nothing, your account may be restricted from opening new transactions or transferring new assets. You always have the ability to transfer your account to a broker of your choice outside the IBKR Group.

Our goal is to provide a service with minimum interruption during this account migration, and minimal changes to your IBKR experience.

Notification of transfer

We will communicate with you prior to the actual transfer of your account(s) and provide any information that might be applicable (although we do not expect anything of substantial nature being communicated with this notification).

Häufig gestellte Fragen

1. Welche Massnahmen unternimmt IBKR, um sicherzustellen, dass zum Brexit am 1. Januar 2021 der bisherige Brokerage-Service aufrechterhalten bleibt?

2018 hat IBKR die in Luxemburg ansässige Niederlassung Interactive Brokers Luxembourg SARL („IBLUX“) gegründet, die im November 2019 von den zuständigen Aufsichtsbehörden ihre Zulassung erhielt. Darüber hinaus befindet sich IBKR in der Gründungsphase zwei weiterer Niederlassungen innerhalb der EU: Interactive Brokers Ireland Limited („IBIE“) und Interactive Brokers Central Europe Befektetési ZRt („IBCE“).

Wir beabsichtigen, alle vom Brexit betroffenen Kunden vor dem 31. Dezember 2020 an eine der europäischen IB-Niederlassungen zu übertragen. Die Übertragung an IBIE und IBCE unterliegt dem Erhalt der regulatorischen Autorisierung der zuständigen nationalen Behörden.

2. An welche IBKR-Niederlassung wird mein Depot übertragen?

Die endgültige Entscheidung, welche Depots an IBLUX, IBIE oder IBCE übertragen werden, wurde noch nicht getroffen. Wir erwarten, dass die Mehrheit der Depots von Kunden aus Westeuropa an IBIE, von Kunden aus Mittel- und Osteuropa an IBCE und einer kleinen Gruppe von Kunden an IBLUX übertragen werden. Weitere Faktoren, die berücksichtigt werden, betreffen die Kontotypen und Positionen der Kunden.

Sie erhalten noch vor Zusendung des Übertragungsantrags eine gesonderte Mitteilung, in der Ihnen die EU-Niederlassung mitgeteilt wird, an die Ihr Depot übertragen werden soll.

3. Welche Kunden sind von dieser Übertragung betroffen?

Zu den betroffenen Kunden zählen EU-Bürger oder Geschäftskonten, die in einem Land eröffnet wurden, das Teil der Europäischen Union ist. Diese Konten werden derzeit von Interactive Brokers (UK) Limited („IBUK“) verwaltet.

4. Wie erteile ich meine Zustimmung?

Sobald Ihr Depot übertragen werden kann, erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, sich in Ihre Kontoverwaltung (Client Portal) einzuloggen. Nach der Anmeldung werden Ihnen die Haftungsausschlüsse und die neue Kundenvereinbarung angezeigt, der Sie auf elektronischem Wege zustimmen können. Kunden, die nicht auf die erste E-Mail reagieren, erhalten eine Reihe von Erinnerungs-E-Mails.

5. Was geschieht, wenn ich dem Transfer nicht zustimme?

Wenn Sie der Übertragung Ihres Depots an eine europäische IB-Niederlassung nicht zustimmen, werden Sie zum Ende der Brexit-Übergangsfrist keine Positionen mehr eröffnen oder Wertpapiere zu uns übertragen können. Ein Wertpapierübertrag zu einem Anbieter ausserhalb der IBKR Group ist jederzeit möglich.

6. Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Wenn Sie nicht auf unsere Einwilligungsanfrage antworten, unterliegt Ihr Depot denselben Handels- und Transfereinschränkungen, als hätten Sie der Übertragung nicht zugestimmt. Bitte beachten Sie zudem, dass Ihr Depot den derzeitigen allgemeinen Geschäftsbedingungen (einschliesslich Gebühren und Margin-Richtlinien) unterliegt, bis es an eine europäische IB-Niederlassung oder einem Broker ausserhalb der IBKR Group übertragen bzw. geschlossen wurde.

7. Werden sich meine Anmeldedaten ändern?

Nein. Ihr Benutzername, Ihr Kennwort und die 2-Faktor-Authentifizierung bleiben nach der Übertragung unverändert. Sie erhalten jedoch eine neue Kontonummer.

8. Werde ich Zugang zu denselben Handelsplattformen haben bzw. wird sich nach der Übertragung etwas an der Software ändern?

Die Übertragung wird keine Auswirkungen auf die Software haben, die für Handelsgeschäfte und die Verwaltung Ihres Depots verwendet wird.

9. Werden alle Kontosalden zeitgleich übertragen?

Alle Salden, mit Ausnahme von Rückstellungen (z. B. Zinsen und Dividenden) werden sofort übertragen. Zinsen werden innerhalb der ersten Woche des Folgemonats übertragen. Im Falle von Dividenden, werden die Rückstellungen aufgelöst und die Barmittel werden an jenem Datum übertragen, an dem der Emittent die Dividende zahlt.

10. Was geschieht mit meinem bestehenden Depot nach der Übertragung?

Ihr aktuelles Depot wird geschlossen sobald alle Positionen und Barguthaben, einschliesslich Zinsen und Dividenden, auf Ihr neues Depot übertragen wurden. Nach Schliessung des Depots können damit keine weiteren Handelsgeschäfte abgewickelt werden. Das Depot bleibt jedoch für Verwaltungszwecke weiterhin zugänglich.

11. Werden sich die Provisionen und Gebühren bei IBKR / LYNX ändern, wenn mein Depot übertragen wurde?

Nein. Die Provisionen und Gebühren bei IBKR / LYNX bleiben gleich.

12. Werden sich meine Handelsberechtigungen ändern, wenn mein Depot übertragen wurde?

Ihre Handelsberechtigungen bleiben unverändert. Es gibt jedoch eine Ausnahme für Konten, die an IBLUX übertragen werden, da ein gehebelter Devisenhandel dort aufgrund regulatorischer Einschränkungen nicht möglich ist. Für IBIE- und IBCE-Konten werden diese Einschränkungen nicht erwartet. Wir werden Sie jedoch vor einer etwaigen Übertragung über mögliche Änderungen informieren.

13. Werden offene Orders (z. B. Good-til-Canceled) übertragen, wenn mein Depot übertragen wurde?

Nein, offene Orders werden nicht auf das neue Depot übertragen. Wir planen allerdings, Ihnen eine Übersicht aller offenen Orders zuzuschicken, die vor dem Übertrag Ihres Depots aktiv waren. Sie erhalten die Übersicht nach dem Übertrag Ihres Depots und können damit die Orders neu übermitteln.

14. Werde ich den US-Pattern-Day-Trading-Regeln unterliegen, sobald mein Depot übertragen wurde?

Konten bei IBUK unterliegen den US-Pattern-Day-Trading-Regeln (PDT), da die Konten bei der US-amerikanischen Tochtergesellschaft IB LLC geführt werden. Die PDT-Regel besagt, dass Konten mit einem Kapital von weniger als 25.000,00 USD nicht mehr als 3 Day-Trades in einem Zeitraum von 5 Handelstagen durchführen dürfen.

Da Konten zu IBLUX, IBIE oder IBCE übertragen werden, werden diese nicht mehr bei IB LLC geführt und unterliegen somit nicht der PDT-Regel.

15. Werde ich einen einzelnen und konsolidierten Kontoauszug zum Jahresende erhalten?

Nein.  Sie werden einen Jahresauszug für Ihr derzeitiges Depot erhalten, der den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum Übertragungsdatum umfasst sowie einen zweiten Jahresauszug für Ihr neues Depot, der den Zeitraum von der Übertragung bis zum 31. Dezember 2020 umfasst.

Eine vollständige Übersicht aller häufig gestellten Fragen finden Sie auf der Website von Interactive Brokers.